Schwerpunkte

Rechtsanwalt Erwin Hubert

  • Opferrechte: Beistand, Nebenklage, Schmerzensgeld, Schadenersatz (Adhäsion) ect.
  • Opfer – Medienarbeit
  • Revision in Strafsachen

Früher trat das Opfer einer Straftat weitgehend nur als Zeuge in Erscheinung. Nachdem in der Öffentlichkeit das Bewusstsein gewachsen war, dass Opfer von Straftaten das Recht haben müssen, sich am Verfahren gegen den Täter aktiv zu beteiligen, hat der Gesetzgeber seit rund 30 Jahren in mehreren Schritten Opferrechte neu geschaffen und mehrfach erweitert. So ist eine Fülle gesetzlicher Vorschriften entstanden, die das Opfer einer Straftat schützen und ihm eine gestaltende Mitwirkung am Ermittlungs- und Strafverfahren einräumen; darüber hinaus wurde durch die Stärkung des Adhäsionsverfahrens erreicht, dass das Opfer schon im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter durchsetzen kann. Eine Medienarbeit, die den Interessen von Opfern und Verletzten dient, wird zunehmend wichtiger.