Opferrechte

Rechtsanwalt Erwin Hubert

Die Rechte von Opfern physischer und psychischer Gewalt wurden in den vergangenen 30 Jahren weitgehend neu geregelt und stetig erweitert. Schon allein wegen der Vielzahl dieser Rechte, aber auch wegen ihrer inhaltlichen Komplexität kann eine professionelle Beratung und Opfervertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt (Opferanwalt) sinnvoll sein:

Bei häuslicher Gewalt und Belästigungen nach Trennung oder Scheidung bietet das Gewaltschutzgesetz vielfältige Möglichkeiten der Abwehr ungewollter, mitunter auch gefährlicher Kontakte.

Liegt eine Straftat vor, so kann der Opferanwalt bereits bei Anzeige und Strafantrag beraten und helfen. Schon im Ermittlungsverfahren kann er als Verletztenbeistand bestellt werden, sodass er bei allen Vernehmungen des Opfers mit anwesend ist und Akteneinsicht nehmen kann. Im Strafprozess nimmt der Opferanwalt die vielfältigen prozessualen Opferrechte wahr und kann z. B. verhindern, dass das Opfer bei seiner Zeugenaussage ggf. unsachlichen und unzulässigen Fragen – etwa zu seinem allgemeinen persönlichen Lebensbereich – ausgesetzt wird, die nicht zur Sache gehören. Unter Umständen kann dem Opfer für seine Vernehmung als Zeuge ein Rechtsanwalt auf Staatskosten beigeordnet werden. Bei bestimmten Straftaten ist das Opfer (bzw. seine Angehörigen) nebenklageberechtigt, bei besonders schweren Delikten wird ihm – unabhängig von seiner finanziellen Situation – ein Opferanwalt kostenlos zur Seite gestellt. Daneben ist bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe möglich. Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzens- oder Hinterbliebenengeld, ist im Strafprozess besonders einfach (Adhäsionsverfahren).

Alle Opfer von physischer und psychischer Gewalt sollten sich daher frühzeitig darüber informieren, wie sie aktiv gegen den Täter vorgehen und ihre vielfältigen Rechte wahrnehmen können.