Nebenklage

Rechtsanwalt Erwin Hubert

Die Nebenklage §§ 395 ff. StPO

Mit der Nebenklage können sich Opfer bestimmter Straftaten oft kostenlos der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage anschließen und sich mit vielen eigenen Rechten am Strafverfahren beteiligen. Dies gilt auch für nahe Angehörige getöteter Opfer. Sinn der Nebenklagebefugnis ist vor allem, dass sich Opfer im Rahmen ihrer aktiven Beteiligung an einer Hauptverhandlung etwa auch gegen unberechtigte Schuldzuweisungen (Mitschuld an der Straftat) und andere unsachliche Angriffe von Seiten des Angeklagten aktiv wehren können. Auch mit Blick auf die verfahrensbeendende Verständigung im Strafprozess ist eine Nebenklage zu empfehlen. Schließlich kann im Rahmen der Nebenklage auch eine eigene revisionsrechtliche Prüfung des Schuldspruchs eines Urteils auf Rechtsfehler veranlasst werden.